Oö. EGV
Oö. EGV
Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt werden (Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV)
StF: LGBl.Nr. 105/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 99 Abs. 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2016 , wird auf Vorschlag der Sektion Oberösterreich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung verordnet:
§ 1
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1 : 50.000 (Anlage 3) festgelegt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV, LGBl. Nr. 125/2009 , außer Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 - Einzugsgebiete der Wildbäche Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 - Einzugsgebiete der Lawinen Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/1 - Übersicht Wildbäche Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/2 - Uebersicht Lawinen Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/3 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/4 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/5 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/6 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/7 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/8 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/9 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/10 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/11 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/12 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3/13