Stiftung Bildungspakt Bayern - Stiftungszweck und Förderverfahren
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Stiftung Bildungspakt Bayern - Stiftungszweck und Förderverfahren

I.  Allgemeines

Die Stiftung Bildungspakt Bayern ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in München (KMBek vom 29. Mai 2001, KWMBl I S. 222). Die Satzung legt als Stiftungszweck die Förderung und Etablierung moderner Unterrichtsmethoden und neuer Formen des Lernens an Bayers Schulen sowie die Unterstützung kreativer und innovativer Ansätze, die jungen Menschen eine verbesserte Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen der Informationsgesellschaft ermöglichen, fest.
Der
Die Wirtschaft übernimmt mit ihrem Engagement Mitverantwortung für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung bayerischer Schulen. Das Stiftungskapital beläuft sich derzeit auf rund 16 Millionen DM. Seit der Gründung schließen sich laufend neue Zustifter an und die Stiftung wird auch künftig für die Mitarbeit engagierter Unternehmen und Organisationen offen stehen.

II.  Ziele

Die Stiftung unterstützt den Prozess der Inneren Schulentwicklung durch gezielte Förderung, Erprobung und Etablierung moderner Unterrichtsmethoden und neuer Formen des Lehrens und Lernens an bayerischen Schulen. Ein besonderes Anliegen sind der Stiftung kreative und innovative Ansätze, die jungen Menschen eine effiziente Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen der Informationsgesellschaft ermöglichen. Junge Menschen werden in Zukunft nicht mehr nur einen Beruf ausüben. Sie werden flexibel, mobil und kreativ sein müssen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen. Sie brauchen neben einer fundierten und nachhaltigen fachlichen Ausbildung auf hohem Niveau Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Fähigkeit zu problemlösendem und vernetztem Denken, Bereitschaft zur und Freude an der Leistung, Teamfähigkeit, emotionale Kompetenz, Fähigkeit zum Selbstmanagement und den Willen zu lebenslangem Lernen.
Die Leistungen der bayerischen Schülerinnen und Schüler sind gut, das heißt aber nicht, dass sie nicht besser werden könnten. Daher ist das stetige Bemühen um die Steigerung der Unterrichtsqualität das zentrale Feld der Inneren Schulentwicklung in Bayern. Um aber die Leistungsergebnisse zu verbessern und um Freude an der eigenen Leistung zu gewinnen, die dann selbst wieder einen neuen Leistungsanreiz setzt, muss sich das Lernen selbst ändern. Dabei ist nach wie vor der Erwerb einer systematischen, fundierten Bildung unverzichtbar. Diese ist das Ergebnis von intellektueller Leistungsfähigkeit, von Zielstrebigkeit, Ausdauer und Fleiß. Aber: Eine so erworbene Bildung hält nicht mehr ein Leben lang. Sie wird immer wieder hinterfragt, angepasst, erneuert werden müssen. Schülerinnen und Schüler müssen sich daher verabschieden von der Rolle der passiv Belehrten; als aktiv Lernende sollen sie Mitverantwortung für den Lernprozess übernehmen.
In Zukunft werden der Erwerb intelligenten Wissens und die Nachhaltigkeit des Gelernten von zentraler Bedeutung sein. Heute setzt noch zu oft die unmittelbar bevorstehende Prüfung den Motivationsanreiz, nicht aber der Inhalt oder der fächerübergreifende Zusammenhang. Auf diese Weise erwerben Schülerinnen und Schüler zwar kurzfristig – abrufbar exakt zum Prüfungszeitpunkt - einen Kenntnisvorrat, aber noch kein intelligentes Wissen, d.h. ein vernetztes Fundament von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses intelligente Wissen aber ist der wichtigste Rohstoff des 21. Jahrhunderts.
Zukunftsweisende Lernmethoden nehmen Schülerinnen und Schüler in die Verantwortung, fordern Verstehen und Einsicht und geben sich nicht mit trägem Faktenwissen zufrieden. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei oft ein erkennbarer Praxisbezug, der die jeweilige Aufgabenstellung in eine dem Schüler geläufige Realität stellt. Moderne Informations- und Kommunikationstechniken bestimmen zukunftweisende Unterrichtsmethoden maßgeblich mit: sie müssen als nützliche Werkzeuge, nicht als Selbstzweck begriffen und souverän beherrscht werden. Die Gestaltung schüleraktivierender und handlungsorientierter Unterrichtsmethoden verlangt von Lehrerinnen und Lehrern ein hohes Maß an Engagement und Fortbildungsbereitschaft. Die Aufgabe der Lehrkraft in der Klasse wird immer komplexer: So ist der fachliche Anspruch ungleich höher geworden als noch zur Zeit der Ausbildung der meisten Lehrerinnen und Lehrer, die heute im Dienst sind. Hinzu kommt die steil angestiegene emotionale Belastung durch Erziehungsprobleme, denen sich die Eltern oft nicht mehr stellen wollen oder können.
Schulen des 21. Jahrhunderts werden sich zunehmend mit modernem Qualitätsmanagement zu befassen haben, um ihre Ergebnisse zu sichten, sich in ihrem Umfeld zu positionieren und kontinuierliche Verbesserungsprozesse zum integralen Bestandteil der Arbeit zu machen. In diesem aufwändigen und für die meisten Schulen noch ungewohnten Prozess brauchen sie Beratung und Hilfestellung. Die Aufgabe der Schulen, zu bilden und zu erziehen, ist schwieriger geworden als je zuvor. Allein vom Staat werden die komplexen Aufgaben der Zukunft nicht mehr zu lösen sein. Alle gesellschaftlichen Kräfte müssen sich bündeln, um sichtbare Ergebnisse zu erzielen. Das war und ist die Grundidee der Stiftung

III.  Fördervoraussetzungen

1.  Formen der Förderung und Terminplanung

1.1 

Die Stiftung fördert in drei Formen
Geldmittel
Sachleistungen
themengebundene Patenschaften.

1.2 

Die Stiftung fördert in zwei Grundkategorien
- Kategorie A: Projekte bis zu einer Förderhöhe von DM 10.000,--
(ab 1. Januar 2002: € 5.000,--)
- Kategorie B: Projekte bis zu einer Förderhöhe von DM 100.000,--
(ab 1. Januar 2002: € 50.000,--) .

1.3 

Die Anträge werden in zwei Förderungsphasen pro Jahr bearbeitet. Einreichfristen sind jeweils der 1. März und der 1. Oktober.

2.  Voraussetzungen der Förderung

Zur Förderung eingereichte Anträge werden unter folgenden Gesichtspunkten beurteilt:

2.1 

Projekte sollen der inneren Schulentwicklung dienen, d.h. produktiv den gegebenen Freiraum gestalten, den jede Schule im Rahmen der rechtlichen Vorgaben hat. Sie sollen sich als Bausteine einer ganzheitlichen Entwicklung der jeweiligen Schule eignen. Das gilt auch dann, wenn sie im Einzelfall an einem singulären Thema in einem der Bereiche Unterrichts-, Organisations- oder Personalentwicklung ansetzen. Innere Schulentwicklung zielt dabei auf eine möglichst große Breitenwirkung innerhalb der einzelnen Schule und achtet auf die Effizienz der Maßnahmen.

2.2 

Projekte sollen innovativ sein, d.h. sie sollen in der bayerischen Schullandschaft neue Wege beschreiten und so auf noch offene Fragestellungen unseres Schulsystems reagieren.

2.3. 

Projekte sollen aktuell relevante Fragestellungen aufgreifen. Bezüge zu wichtigen Themen der Schulentwicklung sollen beispielsweise durch Fund- bzw. Bezugsstellen, etwa Berichterstattung in den Medien, Fachliteratur, Veröffentlichungen von Staatsministerien und Fachbehörden angegeben werden.

2.4 

Projekte sollen modellhaft, die Ergebnisse sollen transferierbar sein. Komplexe Themen sollen bevorzugt in einem Verbund mehrerer Schulen bearbeitet werden. Die Einbeziehung externer Kooperationspartner oder Berater ist wünschenswert, um externes Know-how für die Schulen verfügbar zu machen, um Ressourcen zu gewinnen und um durch die Beobachtung von außen eine erste Form der Evaluation zu ermöglichen. Die Projekte müssen sorgfältig dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Geschäftsstelle der Stiftung je nach vereinbartem Zeitplan vorzulegen.

2.5 

Projekte sollen zielorientiert und kostenbewusst geplant sein. Neben einem transparenten Kosten- und Finanzierungsplan ist ein detaillierter Arbeitsplan notwendig.

2.6. 

Projekte sollen öffentlichkeitswirksam sein.

3.  Projektanträge

3.1 

Ein Projektantrag muss enthalten:
eine Beschreibung des Projekts mit detaillierter, an den Förderkriterien orientierter Begründung und schlüssigem Arbeitsplan
eine Auflistung der beteiligten Mitarbeiter und der externen Partner mit Beschreibung der Aufgabenverteilung
eine Erklärung über die Bereitschaft, über die Ergebnisse des Projekts strukturiert zu berichten und ihre Modellhaftigkeit sorgfältig aufzuzeigen
einen Projekt-, Kosten- und Finanzierungsplan, der die erwartete Förderung durch die Stiftung erkennen lässt.

3.2 

Ein Projektantrag kann zusätzlich enthalten
erläuternde Materialien (beispielsweise Jahresberichte, Elternbriefe, schulinterne Rundschreiben, Schulprogramm, pädagogische Vereinbarungen, Zeitungsausschnitte, Gutachten/ Empfehlungen externer Partner etc.).

3.3 

Die Geschäftsstelle hat auf der Basis dieser Vorgaben einen Antragsleitfaden erarbeitet, der im Internet unter http://www.bildungspakt-bayern.de abrufbar ist und auf Wunsch zugesandt wird. Erstes Großprojekt der Stiftung ist die Ausschreibung des i.s.i. (Innere-Schulentwicklung-Innovationspreis), der beginnend mit dem Schuljahr 2001/2002 jährlich an bayerische Schulen verliehen wird, die sich in vorbildlicher Weise auf dem Gebiet der Inneren Schulentwicklung engagieren; nähere Einzelheiten hierzu sind bei der Geschäftsstelle erhältlich oder im Internet auf der vorstehend genannten Homepage der Stiftung zu finden.

4.  Verfahren

4.1 

Förderanträge von Schulen oder externen Antragstellern werden in der Geschäftsstelle der Stiftung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gesammelt, gesichtet und mit den Schulabteilungen des Staatsministeriums abgestimmt.

4.2 

Für Anträge der Kategorie A (Abschnitt III 1.2) gilt:
Die Geschäftsstelle entscheidet binnen weniger Wochen über die Förderung. Über diese Projekte berichtet die Geschäftsstelle den Stiftern in regelmäßigem Turnus.
Für Anträge der Kategorie B gilt:
Die Geschäftsstelle nimmt Kontakt mit dem Antragsteller auf (Klärung noch offener Fragen, Beratung).

4.3 

Die Anträge werden durch zwei Gutachter, die vom Vorstand der Stiftung bestimmt werden – in der Regel ein Vertreter des Staatsministeriums und ein Vertreter des Verbands der Bayerischen Wirtschaft – bewertet. Die erstellten Gutachten werden vom Vorstand beraten und mit einem Votum des Vorstands an den Ausschuss weitergeleitet. In besonderen Fällen kann der Antragsteller auf Beschluss des Vorstands zur Vorstellung hinzugezogen werden. Der Ausschuss entscheidet zweimal jährlich über die Mittelvergabe.

4.4  Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet wie Folgt:

Die Geschäftsstelle ist auch per e-Mail unter buero@bildungspakt-bayern.de erreichbar.

4.5 

Die aktuellsten Informationen über die Stiftung werden laufend im Internet unter http://www.bildungspakt-bayern.de veröffentlicht. Die Geschäftsstelle sorgt auch für den regelmäßigen Informationsfluss gegenüber den Mediapartnern innerhalb der Stiftung.
Josef Erhard
Ministerialdirektor
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