Bildung des Verbands deutscher Mennonitengemeinden K. d. ö. R.
DE - Landesrecht Bayern

Bildung des Verbands deutscher Mennonitengemeinden K. d. ö. R.

Der Verband der Mennonitengemeinden in Baden-Württemberg K. d. ö. R. und die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden K. d. ö. R. haben am 25. Oktober 2003 beschlossen, mit Wirkung vom 10. Januar 2004 einen Dachverband mit dem Namen
zu bilden. Die beiden Mitglieder des Dachverbands sollen nach dem genannten Beschluss als Körperschaften des öffentlichen Rechts fortbestehen. Sitz des Verbands deutscher Mennonitengemeinden K. d. ö. R. ist Ingolstadt.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat bestätigt, dass auch der neue Zusammenschluss „Verband deutscher Mennonitengemeinden K. d. ö. R. “ gemäß Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 3 der Weimarer Reichsverfassung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt.
Die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden bleibt auf Landesebene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bekanntmachung über Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 25. Februar 1991 (KWMBl I S. 103, StAnz Nr. 10), geändert durch Bekanntmachung vom 17. Januar 2002 (KWMBl I S. 67, StAnz Nr. 4) bleibt deshalb unberührt.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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