Besuch des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek in Regensburg durch Schulklassen
DE - Landesrecht Bayern

Besuch des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek in Regensburg durch Schulklassen

¹Im Juni 2019 öffnete das Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte, das die bayerische Geschichte von 1800 bis heute nachzeichnet, in Regensburg seine Pforten. ²Das Museum befasst sich schwerpunktmäßig mit der Demokratiegeschichte Bayerns und greift dabei zahlreiche lehrplanrelevante Themen auf. ³Im Januar 2020 wird die direkt neben dem Museum beheimatete Bavariathek eröffnet. ⁴Die Bavariathek ist ein mit moderner Technik ausgestattetes medienpädagogisches Projektzentrum, in dem Schulklassen zusätzliche Programme absolvieren und die verschiedensten Projektideen zu Themen der bayerischen Landesgeschichte umsetzen können.
⁵Das Haus der Bayerischen Geschichte gewährt ab dem Schuljahr 2019/2020 für Besuche seines Museums und der Bavariathek in Regensburg durch bayerische Schulklassen aller Jahrgangsstufen eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

1.  Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung

1.1 

¹Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,50 Euro pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. ²Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

1.2 

¹Der Besuch im Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte oder der Bavariathek muss vorher angemeldet werden. ²Nähere Informationen dazu sind auf den Internetseiten des Museums und der Bavariathek abrufbar (www.museum.bayern oder www.bavariathek.bayern).

1.3 

¹Bei Mehrtagesfahrten, z.B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten, wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zum Museum oder der Bavariathek berücksichtigt. ²Ausnahmen sind möglich bei Mehrtagesfahrten, deren Schwerpunkt der Besuch des Museums oder der Bavariathek bildet.

2.  Antragstellung

2.1 

Für den Erstattungsantrag ist das auf den Internetseiten des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek abrufbare Formblatt zu verwenden (www.museum.bayern oder www.bavariathek.bayern).

2.2 

Der Antrag muss enthalten:
– die Zahl der teilnehmenden Schüler, Bezeichnung der Klassen, benutzte Verkehrsmittel,
– das Programm der gesamten Fahrt mit Datum der Hin- und Rückfahrt sowie Angabe des Abfahrtsortes und der tatsächlichen Fahrtkosten,
– eine Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe für diese Fahrt bei welcher anderen Stelle ein Zuschuss beantragt bzw. bewilligt worden ist,
– die Bankverbindung der Schule sowie
– eine Bestätigung, dass an der antragstellenden Schule ein Schülerbericht über die Fahrt sowie die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis über die Fahrtkosten bereitliegen.

2.3 

¹Jede Schulklasse meldet sich unmittelbar nach Eintreffen im Museum oder in der Bavariathek an. ²Dabei ist vom Museum oder der Bavariathek der Besuch auf dem Antrag zu bestätigen.

2.4 

¹Eine nachträgliche Bestätigung ist nicht möglich. ²Ohne die Bestätigung erfolgt keine Erstattung.

2.5 

¹Spätestens einen Monat nach der Fahrt ist der vollständig ausgefüllte, von der Schulleitung unterschriebene und vom Museum oder der Bavariathek bestätigte Antrag an die auf dem Formblatt angegebene Adresse zu übersenden. ²Sofern dieser Zeitpunkt in bayerische Schulferien fällt, muss die Übersendung in den ersten beiden Schulwochen danach erfolgen. ³Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.  Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 10. September 2019 in Kraft.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor

Anlagen 

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