Dienstanweisung für die Beraterinnen und Berater Migration an Grund- und Haupt-/Mittelschulen
I. Schulische Situation
Nach einem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 25. April 2006 wurden die Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Grund- und Haupt-/Mittelschulen zum Schuljahr 2007/2008 neu akzentuiert. Die Schwerpunktverlagerung auf eine möglichst frühzeitige und intensive Sprachförderung soll die schulischen Erfolgschancen dieser Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessern. Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfänger und spät einsteigende Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache ein großes Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg.
Gleichzeitig stellt die Interkulturelle Erziehung einen wichtigen Bestandteil der fächer- und jahrgangsstufenübergreifenden Leitthemen der Grund- und Haupt-/Mittelschulen dar. Ziel ist es, eine wechselseitige Offenheit für Werteinstellungen von Angehörigen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen in der Spannung zwischen notwendiger Integration und der Erhaltung kultureller Eigenarten zu vermitteln.
Der Modellversuch Islamischer Unterricht in deutscher Sprache leistet auch einen erzieherischen Beitrag für die Integration der muslimischen Schülerinnen und Schüler in das schulische Umfeld und die Gesellschaft und trägt darüber hinaus zur kulturellen Öffnung von Schule bei.
II. Maßnahmen der Deutschförderung
Folgende Maßnahmen der Deutschförderung werden für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und Haupt-/Mittelschulen angeboten:
– Vorkurse Deutsch
– Deutschförderkurse
– Deutschförderklassen
– Übergangsklassen
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen benötigen die Schulen Unterstützung.
III. Aufgaben der Beraterinnen und Berater Migration
– Beratung der Lehrkräfte, die in den o. g. Deutschfördermaßnahmen eingesetzt sind
– didaktische und methodische Beratung bei der Umsetzung des Lehrplans Deutsch als Zweitsprache und der Fördermaßnahmen
– Beratung bei der Entwicklung von Konzepten zum gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern deutscher und nichtdeutscher Muttersprache
– Information über Möglichkeiten der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an Grund- und Haupt-/Mittelschulen
– Beratung bei Sprachstandserhebungen an Schulen
– Kooperation mit den Staatlichen Schulämtern und Regierungen in allen fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
– Mitwirkung bei Dienstbesprechungen auf Schulamts- und Regierungsebene
– Mitwirkung bei Fortbildungen
– Information über Lehr- und Lernmittel, einschließlich Lernsoftware
– Beratung der Lehrkräfte bei der Umsetzung der interkulturellen Bildung und Erziehung
– Information über Projekte, Vereine, Ansprechpartner etc. in der Region (Vernetzung)
– Unterstützung bei der Elternarbeit
– Bei Bedarf Beratung von Lehrkräften aus dem ehemaligen Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht (MEU)
– Bei Bedarf und entsprechender Qualifikation Beratung von Lehrkräften, die im Islamischen Unterricht eingesetzt sind
IV. Voraussetzungen für die Bewerbung als Beraterin bzw. Berater Migration
– Die Stellen für Beraterinnen und Berater Migration werden im amtlichen Schulanzeiger der Regierungen zur Bewerbung ausgeschrieben und durch die Regierungen besetzt. Die Bestellung wird zunächst zeitlich auf drei Jahre befristet.
– Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit unbefristeten Verträgen an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen.
– Die Ausbildung im Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. eine mehrjährige Erfahrung im Unterricht mit Kindern mit Migrationshintergrund sowie ggf. die Ausbildung im Erweiterungsfach Islamische Religionslehre oder eine vergleichbare Qualifikation durch Lehrerfortbildungen sind Voraussetzung für die Bewerbung.
V. Regelungen zum Einsatz der Beraterinnen und Berater Migration
– Die Regierungen legen die Aufgabenbereiche und den regionalen Einsatz fest.
– Die Regierung gewährt den Beraterinnen und Beratern Migration entsprechend den übertragenen Aufgaben und gemäß den dafür vom Staatsministerium erlassenen Regelungen Anrechnungsstunden im Umfang zwischen einer und fünf Unterrichtsstunden.
– Die für die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater Migration anfallenden Sachausgaben (Geschäftsbedarf) sind aus den Mitteln der Lehrerfortbildung (Kap. 05 04 Titelgruppe 95) zu bestreiten.
– Dienstreiseanordnung für die Beraterinnen und Berater Migration erteilt die Regierung. Sie kann diese Befugnis auf das Staatliche Schulamt übertragen.
VI. Dokumentation
– Die Beraterin/der Berater Migration erstellt zu Schuljahresbeginn einen Jahresplan und erstattet am Schuljahresende schriftlich Bericht über die Tätigkeiten.
VII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Dienstanweisung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Die Bekanntmachung „Dienstanweisung für die Fachbetreuer für den Unterricht bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache und für interkulturelle Erziehung an Grund- und Hauptschulen “ vom 20. Februar 2001 (KWMBl I S. 66, StAnz 2001 Nr. 10) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2011 außer Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
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