LGBl. Nr. 77/1992
LGBl. Nr. 77/1992
Verordnung der Landesregierung vom 16. Juni 1992 betreffend die Wahl der Grundbesitzervertreter im Nationalparkkomitee (LGBl. Nr. 77/1992)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 16. Juni 1992 betreffend die Wahl der Grundbesitzervertreter im Nationalparkkomitee
StF: LGBl Nr 77/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 17 Abs 6 des Kärntner Nationalparkgesetzes, LGBl Nr 55/1983, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 57/1986 und LGBl Nr 53/1992, wird verordnet:
Sonstige Textteile
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
§ 2 Wahlleitung
§ 3 Wahlrecht
§ 4 Wählerverzeichnis
§ 5 Auflegung des Wählerverzeichnisses
§ 6 Einsprüche
§ 7 Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 8 Entscheidung über Einsprüche
§ 9 Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
§ 10 Abschluß des Wählerverzeichnisses
§ 11 Teilnahme an der Wahl
§ 12 Wählbarkeit
§ 13 Einbringung der Wahlvorschläge
§ 14 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 15 Unterscheidende Bezeichnungen in den Wahlvorschlägen
§ 16 Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 17 Ergänzungsvorschläge
§ 18 Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
§ 19 Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 20 Zurückziehung von Wahlvorschlägen
§ 21 Wahlort, Verfügungen des Bürgermeisters
§ 22 Wahllokal
§ 23 Wahlzelle
§ 24 Wahlzeit
§ 25 Wahlzeugen
§ 26 Leitung der Wahl
§ 27 Beginn der Wahlhandlung
§ 28 Wahlkuverts
§ 29 Betreten des Wahllokales
§ 30 Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
§ 31 Identitätsfeststellung
§ 32 Stimmenabgabe
§ 33 Vermerke im Abstimmungs- und im Wählerverzeichnis durch
den Bürgermeister
§ 34 Stimmenabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
§ 35 Amtlicher Stimmzettel
§ 36 Gültige Ausfüllung
§ 37 Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
§ 38 Ungültige Stimmzettel
§ 39 Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
§ 40 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
§ 41 Ermittlung der Wahlergebnisse
§ 42 Gewählte Bewerber, Ersatzmitglieder
§ 43 Niederschrift
§ 44 Kundmachung des Wahlergebnisses
§ 45 Einspruch
§ 46 Kosten
§ 47 Fristen