LGBl.Nr. 61/2023
LGBl.Nr. 61/2023
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 18. Juli 2023, mit der eine Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird (LGBl.Nr. 61/2023)
Langtitel
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 18. Juli 2023, mit der eine Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird
StF: LGBl. Nr. 61/2023
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 27 Abs. 3 des Kärntner Tourismusgesetzes 2011 (K-TG), LGBl. Nr. 18/2012 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 96/2021 , wird verordnet:
§ 1
(1) In der Anlage zu dieser Verordnung ist die Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände enthalten.
(2) Die Mustergeschäftsordnung gilt für einen Tourismusverband, der innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 9 Abs. 1 K-TG keine Geschäftsordnung erlässt, bis zur Nachholung dieser Maßnahme.
§ 2
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der eine Mustergeschäftsordnung erlassen wird, LGBl. Nr. 75/2012 , zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 53/2015 , außer Kraft. Anlage Vergleiche Mustergeschäftsordnung in der Anlage zu LGBl Nr 61/2023