Bekanntmachung, Übereinkunft der Königl. Bayer. Staatsregierung mit mehreren Schweizer Kantonen, die gleichen Konkurrenz- und Klassifikationsrechte bei Insolvenz-, Erklärungs- und Konkursfällen d...
DE - Landesrecht Bayern

Bekanntmachung, Übereinkunft der Königl. Bayer. Staatsregierung mit mehreren Schweizer Kantonen, die gleichen Konkurrenz- und Klassifikationsrechte bei Insolvenz-, Erklärungs- und Konkursfällen der gegenseitigen Staatsangehörigen betr. Vom 5. Juli 1834 (BayRS IV S. 543) BayRS 03-1-J

Nachdem zwischen der
so wird solches hiermit durch das Regierungsblatt zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Nachträglich zur Bekanntmachung vom 5. Juli 1834, die Übereinkunft mit den Schweizer Kantonen in Ansehung der Konkursrechte der beiderseitigen Staatsangehörigen bei Konkursen betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß inzwischen auch die Kantone Uri und Zug derselben förmlich beigetreten sind und deren Bestimmungen sonach auf genannte zwei Kantone gleichmäßige Anwendung finden.
Nachträglich zur Bekanntmachung vom 5. Juli 1834 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß inzwischen auch der Kanton Glarus der Übereinkunft, die Konkursrechte der beiderseitigen Staatsangehörigen bei Konkursen betreffend, förmlich beigetreten ist und die Bestimmungen dieser Übereinkunft demnach auf genannten Kanton gleichmäßige Anwendung finden.
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