LGBl.Nr. 32/2021
LGBl.Nr. 32/2021
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird (LGBl.Nr. 32/2021)
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 32/2021
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2021 , wird verordnet:
§ 1
Aufhebung
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021 , wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.