Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 40/1993

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 40/1993

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 24. Feber 1993 über die Zahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages (LGBl Nr 40/1993)

Langtitel

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 24. Feber 1993 über die Zahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages
StF: LGBl Nr 40/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978, LGBl. Nr. 82, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, daß auf die Wahlbezirke (§ 1 Abs. 2 und § 35 Abs. 3 der Salzburger Landtagswahlordnung 1978) folgende Zahl von Mandaten für die Wahl des Salzburger Landtages entfällt:
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