Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen
I. Allgemeines
Das Staatsministerium der Finanzen hat mit der Bekanntmachung „Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen “ vom 28. Mai 1998 (FMBl S. 142), geändert durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2009 (FMBl S. 38), das Mitarbeitergespräch als neues Instrument der Personalführung für alle staatlichen Behörden verbindlich eingeführt. Es ist sicherzustellen, dass das Mitarbeitergespräch in allen Verwaltungen durchgeführt wird (Abschnitt IV Satz 2 der FMBek).
Die FMBek beschränkt sich auf Rahmenregelungen von grundsätzlicher und übergreifender Bedeutung und überlässt die nähere Ausgestaltung und Regelung des Mitarbeitergesprächs den Ressorts (Abschnitt I Abs. 3 der FMBek). Diese haben einen Leitfaden zu den Zielen und zum Inhalt der Mitarbeitergespräche zu erarbeiten (Abschnitt II Nr. 5 der FMBek).
Das Mitarbeitergespräch an den staatlichen Schulen dient der Intensivierung des Dialogs zwischen der Schulleitung und den Lehrkräften sowie den weiteren an den Schulen tätigen Personen. Es stellt – – unabhängig vom laufenden dienstlichen Geschehen und von aktuellen Anlässen – – die individuelle Leistungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Führungsverhalten der Vorgesetzten in den Mittelpunkt der Betrachtung und führt in der Regel zu einer gemeinsamen Vereinbarung über Ziele. Diese können sich auf die Unterrichtsarbeit, auf unterrichtliche Vorhaben, schulbezogene Aktivitäten und auf die eigene berufliche Qualifikation beziehen.
Über eine intensive Aussprache soll das Verhältnis der Gesprächspartner positiv gestaltet werden. Zugleich hilft das Mitarbeitergespräch den Vorgesetzten, die Probleme, Interessen und das Leistungsvermögen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser kennen zu lernen und darauf zu reagieren. Ferner soll es ihnen eine Rückmeldung über die eigene Leistung als Führungskraft liefern.
An Schulen mit erweiterter Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG bestehen besondere strukturelle Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Führungskultur. Durch Führungsinstrumente wie das Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen sollen die berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte gefördert, ihre professionellen, v. a. unterrichtsbezogenen Handlungskompetenzen gestärkt sowie die Abstimmung der unterrichtlichen Arbeit gefördert werden. Die hier getroffenen Regelungen eröffnen insbesondere den Schulen mit erweiterter Schulleitung Gestaltungsfreiräume, die Durchführung des Mitarbeitergesprächs insbesondere in Bezug auf Turnus und inhaltliche Schwerpunktsetzung den Gegebenheiten einer erweiterten Führungskultur anzupassen.
Für die Führung der Mitarbeitergespräche an den Schulen wird Folgendes bestimmt:
II. Durchführung des Mitarbeitergesprächs
1. Personenkreis
Mitarbeitergespräche sind mit allen Beschäftigten der staatlichen Schulen sowie mit denjenigen Beschäftigten zu führen, die dorthin mit dem überwiegenden Teil ihrer Unterrichtspflichtzeit mindestens für die Dauer eines Jahres abgeordnet sind.
Ausgenommen sind:
1.1
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen und Studienreferendare,
1.2
mit weniger als ¼ der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit Beschäftigte,
1.3
befristete Beschäftigte,
1.4
beurlaubte Bedienstete, sofern die Beurlaubung mindestens für die Dauer eines Jahres bewilligt wurde.
Schulen mit erweiterter Schulleitung können bei den unter Nrn. 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Personengruppen im Rahmen der Zuständigkeit nach Nr. 2 Satz 2 davon abweichen.
2. Zuständigkeit
Gesprächspartner sind die Schulleiterin oder der Schulleiter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ist an der Schule eine erweiterte Schulleitung eingerichtet, ergibt sich aus der Zuordnung der Lehrkräfte zu den Mitgliedern der erweiterten Schulleitung nach dem Geschäftsverteilungsplan der Schule, welches Mitglied der erweiterten Schulleitung mit welcher Mitarbeiterin oder welchem Mitarbeiter das Gespräch führt.
3. Turnus
Ein Mitarbeitergespräch ist jeweils im Zeitraum zwischen zwei periodischen Beurteilungen zu führen. Ferner ist ein Mitarbeitergespräch zu führen
– spätestens zwei Jahre nach Ende der Probezeit, wenn bis dahin noch keine periodische Beurteilung stattgefunden hat,
– spätestens zwei Jahre nach der letztmaligen periodischen Beurteilung.
Dabei geht die Initiative zum Mitarbeitergespräch regelmäßig von der Schulleitung aus. Kommt in diesem Rahmen ein Mitarbeitergespräch nicht zustande, so kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Initiative ergreifen.
Darüber hinaus finden Mitarbeitergespräche auf Verlangen der Schulleitung oder der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters statt.
4. Dauer des Mitarbeitergesprächs
Für das Gespräch ist so viel Zeit aufzuwenden, wie notwendig ist, um alle anstehenden Themen umfassend zu erörtern. Bei der Vereinbarung des Termins für das Mitarbeitergespräch ist eine angemessene Vorbereitungszeit für die beteiligten Gesprächspartner zu berücksichtigen.
5. Führung von Mitarbeitergesprächen mit Schwerbehinderten
Bei der Führung von Mitarbeitergesprächen mit Schwerbehinderten sind die Ausführungen in Nr. 6.10 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Teilhaberichtlinien – – TeilR) vom 19. November 2012 (FMBl S. 605) besonders zu beachten.
III. Inhalt des Mitarbeitergesprächs
Im Mitarbeitergespräch kann und soll alles angesprochen werden, was den Beteiligten wichtig erscheint und über das tägliche Miteinander hinaus von Bedeutung im Verhältnis Vorgesetzter/Mitarbeiter ist. Zweckmäßigerweise umfasst es folgende Bereiche:
– Zusammenarbeit und Führung (Beziehungen zwischen den Kollegen untereinander sowie zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Vorgesetzten),
– dienstliche Verwendung (Analyse, Abstimmung und Erledigung der übertragenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aufgaben),
– Arbeitsbedingungen (äußerer Unterrichtsrahmen, Umfeld der Schule),
– weitere Verwendung und berufliche Perspektiven (Einsatzmöglichkeiten, berufliche Entwicklung, Fortbildung, Erwartungen an den Vorgesetzten).
IV. Dokumentation des Mitarbeitergesprächs
Über die
Bestehen über den in die Niederschrift aufzunehmenden Inhalt unterschiedliche Auffassungen, ist die Schulleiterin oder der Schuleiter, die oder der das Mitarbeitergespräch führt, oder das Mitglied der erweiterten Schulleitung für den Inhalt der Niederschrift verantwortlich und unterzeichnet diese allein. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hält in einer Erklärung auf einem gesonderten Blatt fest, aus welchen Gründen er die Niederschrift in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet.
Bei der Fertigung der Niederschrift kann das Muster (
Im Übrigen sind der Inhalt des Gesprächs und die Niederschrift vertraulich zu behandeln. Die oder der Vorgesetzte hat die bei ihr oder ihm verbleibende Ausfertigung zu vernichten, wenn ihre oder seine Vorgesetztenstellung gegenüber der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter endet oder wenn diese bzw. dieser versetzt wird oder ausscheidet.
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2014 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Einführung von Mitarbeitergesprächen an staatlichen Schulen vom 4. Oktober 1999 (KWMBl I S. 348) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Anlagen
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