Bekanntmachung zur Veröffentlichung der „zentralen Lärmaktionsplanung Bayern“ für Hauptverkehrsstraßen nach Umgebungslärmrichtlinie
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein Konzept eingeführt, um schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Das Konzept basiert auf der Anwendung standardisierter Methoden für die Kartierung von Lärm, der Übermittlung von Informationen über Umgebungslärm sowie der Erstellung von Aktionsplänen.
Zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie erstellte das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern. Die „zentrale Lärmaktionsplanung Bayern“ erfolgte in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die „zentrale Lärmaktionsplanung Bayern“ umfasst über 3 000 Straßenabschnitte. Die Lärmaktionsplanung zeigt, dass die zuständigen Straßenbaubehörden in den Jahren 2012 bis 2017 für knapp 190 Millionen Euro über 700 lärmmindernde Maßnahmen an bestehenden Hauptverkehrsstraßen in Bayern durchgeführt haben. Für die nächsten Jahre sind mindestens 400 weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an Hauptverkehrsstraßen geplant.
Den Entwurf der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern konnten Bürger und Gemeinden bereits in der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 11. November bis 23. Dezember 2019 einsehen und sich unter anderem zum Inhalt des Entwurfs äußern. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in den Endbericht eingearbeitet.
Die Lärmaktionsplanung, die die dritte Runde der Lärmminderungsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen in Bayern abschließt, wird am 13. Mai 2020 auf der Internetseite https://www.umgebungslaerm.bayern.de/ veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung tritt am 30. April 2020 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
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