Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 93/2023

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 93/2023

Beschluss des Tiroler Landtages vom 14. Dezember 2023 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2024 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012 (LGBl.Nr. 93/2023)

Langtitel

Beschluss des Tiroler Landtages vom 14. Dezember 2023 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2024 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012
StF: LGBl. Nr. 93/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:
Summe Einzahlungen
Euro
5.370.957.600,-
Summe Auszahlungen
Euro
5.643.329.900,-
Die Ein-und Auszahlungen gliedern sich wie folgt:
Summe Einzahlungen operative Gebarung
Euro
4.908.981.900,-
Summe Auszahlungen operative Gebarung
Euro
4.889.378.600,-
Saldo (1) Geldfluss aus operativer Gebarung
Euro
19.603.300,-
Summe Einzahlungen investive Gebarung
Euro
141.975.600,-
Summe Auszahlungen investive Gebarung
Euro
612.361.500,-
Saldo (2) Geldfluss aus investiver Gebarung
Euro
-470.385.900,-
Saldo (3) Nettofinanzierungssaldo (Saldo 1 + Saldo 2)
Euro
-450.782.600,-
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
320.000.100,-
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
141.589.800,-
Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
178.410.300,-
Saldo (5) Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 3 + 4)
Euro
-272.372.300,-
Anfangsbestand
Euro
273.000.000,-
Veränderung
Euro
-272.372.300,-
Endbestand
Euro
627.700,-
Summe Erträge
Euro
5.189.168.500,-
Summe Aufwendungen
Euro
5.350.618.800,-
Saldo Entnahmen von bzw. Zuweisung an Haushaltsrücklagen
Euro
968.900,-
Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahme von Rücklagen
Euro
-160.481.400,-
Mittelaufbringungen Vermögenshaushalt
Euro
461.600.000,-
Mittelverwendungen Vermögenshaushalt
Euro
413.616.800,-
Saldo
Euro
47.983.200,-
Als nicht finanzierungswirksame Aufwendungen und Erträge sind gemäß den Regelungen der VRV 2015 jedenfalls zu veranschlagen:
Anstellungen und Beförderungen im Landesdienst dürfen nur im Rahmen des eine Beilage zum Landesvoranschlag bildenden Stellenplanes 2024 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Stellenplanes erteilt wird.
Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen darf nur im Rahmen des eine Beilage zum Landesvoranschlag bildenden Kraftfahrzeugplanes für 2024 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kraftfahrzeugplanes erteilt wird.
Abschlussbuchungen sind nicht an die in Abs. 1 angeführten Fristen gebunden. Diese umfassen insbesondere Geschäftsfälle im Zusammenhang der Bildung von Rückstellungen und Rücklagen, Vermögensbewertung und Verrechnung von Beteiligungen.
Die Grobplanung für die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung wird laut Anlage festgelegt.
Dieser Beschluss tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht