Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen sowie SMV-Veranstaltungen
DE - Landesrecht Bayern

Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen sowie SMV-Veranstaltungen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt für jedes Schuljahr Schülerwettbewerbe aus und ruft alle Schulen zur Teilnahme auf. Durch die Teilnahme an einem Wettbewerb, einem Konzert, einer Ausstellung oder einer Lesung verwirklichen Schülerinnen und Schüler als Einzelpersonen oder als Mitglieder einer Arbeitsgruppe unter Anleitung und Förderung der Lehrkräfte die Forderung nach selbstständigem und entdeckendem Lernen und erleben so eine wertvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Angebote an Wettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und die Schüler zur aktiven Teilnahme aufzufordern.

1.  Teilnahme an Maßnahmen oder Veranstaltungen

Nach den Bestimmungen der Schulordnungen für die einzelnen Schularten trifft die Entscheidung über die Teilnahme von Schülern an den Maßnahmen oder Veranstaltungen der Leiter der Schule.

2.  Als genehmigte Veranstaltungen in obigem Sinne gelten:

– Veranstaltungen zu Schülerwettbewerben, die nach einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 14. September 1984 eine gesamtstaatliche Förderung und Unterstützung erhalten,
– Veranstaltungen zu Schülerwettbewerben, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder ihm angeschlossene Institutionen im Auftrag ausrichten,
– Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Schulschachmeisterschaften und sonstige Veranstaltungen, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausrichtet bzw. die im Einzelfall durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigt werden,
– Begabtenförderungen, die durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall jeweils genehmigt werden,
– Überschulische SMV-Veranstaltungen der Schulaufsicht.

3.  Beförderung von Schülern zu den Veranstaltungen

Für die Beförderung von Schülern gelten Nr. 6 und Nr. 8 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten “ vom 9. Juli 2010 (KWMBl S. 204).
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2005 in Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
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