Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 162/2019

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 162/2019

Beschluss des Tiroler Landtages vom 19. Dezember 2019 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2021 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012 (LGBl.Nr. 162/2019)

Langtitel

Beschluss des Tiroler Landtages vom 19. Dezember 2019 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2021 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012
StF: LGBl. Nr. 162/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:
Summe Einzahlungen
Euro
4.040.534.000,-
Summe Auszahlungen
Euro
4.218.608.200,-
Summe Einzahlungen operative Gebarung
Euro
3.814.911.400,-
Summe Auszahlungen operative Gebarung
Euro
3.737.313.500,-
Saldo (1) Geldfluss aus operativer Gebarung
Euro
77.597.900,-
Summe Einzahlungen investive Gebarung
Euro
165.621.700,-
Summe Auszahlungen investive Gebarung
Euro
421.223.600,-
Saldo (2) Geldfluss aus investiver Gebarung
Euro
-255.601.900,-
Saldo (3) Nettofinanzierungssaldo (Saldo 1 + Saldo 2)
Euro
-178.004.000,-
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
60.000.900,-
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
60.071.100,-
Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
-70.200,-
Saldo (5) Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 3 + 4)
Euro
-178.074.200,-
Anfangsbestand
Euro
131.808.300,-
Veränderung
Euro
-131.464.300,-
Endbestand
Euro
344.000,-
Summe Erträge
Euro
3.924.392.700,-
Summe Aufwendungen
Euro
4.005.392.000,-
Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahme von Rücklagen
Euro
-80.999.300,-
Mittelaufbringungen Vermögenshaushalt
Euro
225.517.200,-
Mittelverwendungen Vermögenshaushalt
Euro
339.787.400,-
Saldo
Euro
-114.270.200,-
Anstellungen und Beförderungen im Landesdienst dürfen nur im Rahmen des eine Beilage zum Landesvoranschlag bildenden Stellenplanes 2021 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Stellenplanes erteilt wird.
Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen darf nur im Rahmen des eine Beilage zum Landesvoranschlag bildenden Kraftfahrzeugplanes für 2021 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kraftfahrzeugplanes erteilt wird.
Die Grobplanung für die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung wird laut Anlage festgelegt.
Dieser Beschluss tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
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