LGBl.Nr. 161/2019
LGBl.Nr. 161/2019
Beschluss des Tiroler Landtages vom 19. Dezember 2019 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2020 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012 (LGBl.Nr. 161/2019)
Langtitel
Beschluss des Tiroler Landtages vom 19. Dezember 2019 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2020 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012
StF: LGBl. Nr. 161/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Summe Einzahlungen
Euro
3.915.947.500,-
Summe Auszahlungen
Euro
4.125.839.200,-
Summe Einzahlungen operative Gebarung
Euro
3.705.702.200,-
Summe Auszahlungen operative Gebarung
Euro
3.654.458.800,-
Saldo (1) Geldfluss aus operativer Gebarung
Euro
51.243.400,-
Summe Einzahlungen investive Gebarung
Euro
160.244.400,
Summe Auszahlungen investive Gebarung
Euro
421.265.300,-
Saldo (2) Geldfluss aus investiver Gebarung
Euro
-261.020.900,-
Saldo (3) Nettofinanzierungssaldo (Saldo 1 + Saldo 2)
Euro
-209.777.500,-
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
50.000.900,-
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
50.115.100,-
Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Euro
-114.200,-
Saldo (5) Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 3 + 4)
Euro
-209.891.700,-
Anfangsbestand
Euro
295.000.000,-
Veränderung
Euro
-163.191.700,-
Endbestand
Euro
131.808.300,-
Summe Erträge
Euro
3.846.468.000,-
Summe Aufwendungen
Euro
3.923.646.600,-
Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahme von Rücklagen
Euro
-77.178.600,-
Mittelaufbringungen Vermögenshaushalt
Euro
209.883.600,-
Mittelverwendungen Vermögenshaushalt
Euro
327.328.700,-
Saldo
Euro
-117.445.100,-
Anstellungen und Beförderungen im Landesdienst dürfen nur im Rahmen des eine Beilage zum Landesvoranschlag bildenden Stellenplanes 2020 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Stellenplanes erteilt wird.
Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen darf nur im Rahmen des eine Beilage zum Landesvoranschlag bildenden Kraftfahrzeugplanes für 2020 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kraftfahrzeugplanes erteilt wird.
Die Grobplanung für die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung wird laut Anlage festgelegt.
Dieser Beschluss tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.