Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 97/2019

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 97/2019

Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird (LGBl.Nr. 97/2019)

Langtitel

Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 97/2019 (XXI. Gp. RV 2103 AB 2126 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Das Gesetz vom 15. April 1947, betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus, LGBl. Nr. 3/1949, wird aufgehoben.

§ 2

Fondsvermögen

Das vorhandene Fondsvermögen samt Rücklagen fließt dem Land Burgenland zu. Etwaiges Eigentum geht von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.

§ 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 30. Dezember 2019 in Kraft.
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