LGBl.Nr. 97/2019
LGBl.Nr. 97/2019
Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird (LGBl.Nr. 97/2019)
Langtitel
Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 97/2019 (XXI. Gp. RV 2103 AB 2126 )
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Das Gesetz vom 15. April 1947, betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus, LGBl. Nr. 3/1949, wird aufgehoben.
§ 2
Fondsvermögen
Das vorhandene Fondsvermögen samt Rücklagen fließt dem Land Burgenland zu. Etwaiges Eigentum geht von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit 30. Dezember 2019 in Kraft.