Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 106/2013

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 106/2013

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2013 über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate (LGBl.Nr. 106/2013)

Langtitel

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2013 über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate
StF: LGBl.Nr. 106/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 3 Abs. 1 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997 , wird kundgemacht:

§ 1

Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 2 der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt: Wahlkreis Nr. Bezeichnung Zahl der Mandate 1 Linz und Umgebung 12 2 Innviertel 9 3 Hausruckviertel 14 4 Traunviertel 10 5 Mühlviertel 11

§ 2

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Oö. Landtags zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten Volkszählung stattfinden (§ 3 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung).
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