LGBl.Nr. 106/2013
LGBl.Nr. 106/2013
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2013 über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate (LGBl.Nr. 106/2013)
Langtitel
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2013 über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate
StF: LGBl.Nr. 106/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 3 Abs. 1 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997 , wird kundgemacht:
§ 1
Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 2 der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt: Wahlkreis Nr. Bezeichnung Zahl der Mandate 1 Linz und Umgebung 12 2 Innviertel 9 3 Hausruckviertel 14 4 Traunviertel 10 5 Mühlviertel 11
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Oö. Landtags zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten Volkszählung stattfinden (§ 3 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung).