Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 2/1918

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 2/1918

Kundmachung des Landesrates über die Aufrechterhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen (LGBl.Nr. 2/1918)

Langtitel

Kundmachung des Landesrates über die Aufrechterhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen
StF: LGBl.Nr. 2/1918

Präambel/Promulgationsklausel

Wie schon der Staatsrat für ganz Deutsch-Österreich verfügt hat, bleiben alle bestehenden Gesetze und Verordnungen aufrecht, bis neue Verordnungen an deren Stelle treten. Alle bestehenden Behörden, Ämter und Kommanden führen ihre Geschäfte weiter wie bisher und sind den neuen Staats- und Landesregierungen unterstellt. Diese Verfügungen gelten auch für Vorarlberg.
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