Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 70/2009

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 70/2009

Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach (LGBl.Nr. 70/2009)

Langtitel

Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach
StF: LGBl.Nr. 70/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Höchst und Fußach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden im Bereich der „Bilke“ (Gemeindestraße) und des „verrohrten Grabens“ (Wasserverband) entsprechend der Planurkunde M 1:500 der Vermessung DI Walter Bertschler, 6900 Bregenz, vom 29. Dezember 2008, GZ. 9159/08, gemäß § 6 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985 in der Fassung LGBl. Nr. 69/1997 , genehmigt.
Diese Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2010 in Geltung.
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