LGBl.Nr. 46/2021
LGBl.Nr. 46/2021
Kärntner LReg-Rechtsbereinigungsverordnung (LGBl.Nr. 46/2021)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 3. Mai 2021, mit der eine Rechtsbereinigung im Bereich der Verordnungen der Landesregierung erfolgt (Kärntner LReg-Rechtsbereinigungsverordnung)
StF: LGBl. Nr. 46/2021
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der Landesgesetze und Bundesgesetze, die die Grundlage der von dieser Verordnung erfassten Rechtsvorschriften bilden, wird verordnet:
§ 1 Rechtsbereinigung
(1) Alle auf der Stufe von Verordnungen der Landesregierung in Geltung stehenden Rechtsvorschriften, die im Landesgesetzblatt für Kärnten kundgemacht wurden und vor dem 1. Jänner 2000 in Kraft getreten sind, werden – soweit § 2 nicht anderes bestimmt – aufgehoben.
(2) Wird eine Rechtsvorschrift gemäß Abs. 1 aufgehoben, so bewirkt dies auch das Außerkrafttreten aller Rechtsvorschriften, durch die sie geändert oder ergänzt wurde, die nach dem 31. Dezember 1999 in Kraft getreten sind.
§ 2 Ausnahmen
(1) § 1 findet keine Anwendung auf Rechtsvorschriften, 1. mit denen Gemeindenamen, Gemeindebezeichnungen oder Gemeindegrenzen geändert oder Gemeinden getrennt wurden, 2. die in Angelegenheiten gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 9 in Verbindung mit Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 , zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2021 , ergangen sind, oder 3. die in der Anlage angeführt sind.
(2) Eine Rechtsvorschrift im Sinne des Abs. 1 umfasst ihre Stammfassung samt allen Rechtsvorschriften, durch die sie geändert oder ergänzt wurde.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Anlage Siehe LGBl Nr 46/2021