Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 91/2019

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 91/2019

Verordnung der Landesregierung vom 3. Dezember 2019, mit der nähere Bestimmungen über den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche erlassen werden (LGBl.Nr. 91/2019)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 3. Dezember 2019, mit der nähere Bestimmungen über den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche erlassen werden
StF: LGBl. Nr. 91/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 3 Absatz 5 des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen (Kärntner Bestattungsgesetz – K-BStG), LGBl. Nr. 61/1971, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 61/2019 , wird verordnet:

§ 1

Für den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche wird die in der Anlage enthaltene Vorlage festgelegt.

§ 2

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Anlage Vergleiche Anlage in LGBl Nr 91/2019
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