Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 11/1985

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 11/1985

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Feber 1985 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Oberwart und Oberschützen (LGBl.Nr. 11/1985)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Feber 1985 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Oberwart und Oberschützen
StF: LGBl. Nr. 11/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Oberwart (KG. Oberwart) und Oberschützen (KG. Unterschützen) verläuft in den Rieden Jesusberg und Wartenau vom Grenzpunkt 11840 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 10605.

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1986 in Kraft. Anlage 1 Begleitende Dokumente Anlagen LGBl 11-1985 Anlage 1 Anlage 2 Begleitende Dokumente Anlagen LGBl 11-1985 Anlage 2
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