Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 25/2014

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 25/2014

Gesetz vom 5. Juni 2014, mit dem das Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland aufgehoben wird (LGBl.Nr. 25/2014)

Langtitel

Gesetz vom 5. Juni 2014, mit dem das Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 25/2014 (XX. Gp. RV 971 AB 981 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Das Gesetz vom 27. Juli 1970 über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland, LGBl. Nr. 42/1970, wird aufgehoben.

§ 2

Auflösung des vorhandenen Vermögens

Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu. Das bücherliche und das außerbücherliche Eigentum sowie die dinglichen Rechte des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.

§ 3

Belastungs- und Veräußerungsverbote

Die zu Gunsten des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ bestehenden Belastungs- und Veräußerungsverbote werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenstandslos und können von Amts wegen gelöscht werden.

§ 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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