LGBl.Nr. 91/2025
LGBl.Nr. 91/2025
Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten (LGBl.Nr. 91/2025)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten
StF: LGBl. Nr. 91/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 40a Abs. 2 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025 , wird verordnet:
§ 1
Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt: a) Unterbringungsgebühr für jede Nächtigung einschließlich Frühstück in der Höhe von 40,59 Euro, b) Verpflegsgebühren für jedes Mittagessen in der Höhe von 10,67 Euro und für jedes Abendessen in der Höhe von 8,47 Euro.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 95/2024 , außer Kraft.