LGBl Nr 40/2022
LGBl Nr 40/2022
Gesetz vom 23. März 2022, mit dem das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes durch gemeindeeigene Unternehmungen (Gebrauchsabgabegesetz) authentisch interpretiert wird (LGBl Nr 40/2022)
Langtitel
Gesetz vom 23. März 2022, mit dem das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes durch gemeindeeigene Unternehmungen (Gebrauchsabgabegesetz) authentisch interpretiert wird
StF: LGBl Nr 40/2022 (Blg LT 16. GP: RV 213 , AB 274 , jeweils 5. Sess); authentische Interpretation
Präambel/Promulgationsklausel
Der Salzburger Landtag hat beschlossen: