Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 27/1975

AT - Landesrecht Wien

LGBl. Nr. 27/1975

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der für den Bereich der Gemeinde Wien ein qualitativer Wohnungsfehlbestand festgestellt wird (LGBl. Nr. 27/1975)

Langtitel

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der für den Bereich der Gemeinde Wien ein qualitativer Wohnungsfehlbestand festgestellt wird

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 3. September 1974, BGBl. Nr. 288, betreffend die Beschaffung von Grundflächen für die Errichtung von Häusern mit Klein- oder Mittelwohnungen oder von Heimen (Bodenbeschaffungsgesetz) wird über Antrag der Gemeinde Wien festgestellt, daß in dieser Gemeinde ein qualitativer Wohnungsfehlbestand gemäß § 4 des zitierten Gesetzes besteht.
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