LGBl. Nr. 27/1975
LGBl. Nr. 27/1975
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der für den Bereich der Gemeinde Wien ein qualitativer Wohnungsfehlbestand festgestellt wird (LGBl. Nr. 27/1975)
Langtitel
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der für den Bereich der Gemeinde Wien ein qualitativer Wohnungsfehlbestand festgestellt wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 3. September 1974, BGBl. Nr. 288, betreffend die Beschaffung von Grundflächen für die Errichtung von Häusern mit Klein- oder Mittelwohnungen oder von Heimen (Bodenbeschaffungsgesetz) wird über Antrag der Gemeinde Wien festgestellt, daß in dieser Gemeinde ein qualitativer Wohnungsfehlbestand gemäß § 4 des zitierten Gesetzes besteht.