Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 98/2025

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 98/2025

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025, mit der der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 festgesetzt wird (LGBl.Nr. 98/2025)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025, mit der der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 festgesetzt wird
StF: LGBl. Nr. 98/2025

Änderung

LGBl. Nr. 46/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 97/2025 , wird verordnet:

§ 1

Ausgangsbetrag

Der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 wird mit 1.229,89 Euro festgesetzt. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Anlage Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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