Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 37/1988

AT - Landesrecht Wien

LGBl. Nr. 37/1988

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems (LGBl. Nr. 37/1988)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. V Abs. 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988 , wird verordnet:

§ 1.

Für a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 KFG 1967 und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967, b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 KFG 1967, c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen wird der 1. Jänner 1990 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.

§ 2.

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.
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