Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 16/2009

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 16/2009

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Vogau Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 1 und deren Größe festgelegt werden (LGBl. Nr. 16/2009)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Vogau Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 1 und deren Größe festgelegt werden
Stammfassung: LGBl. Nr. 16/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23a Abs. 7 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2008 , wird verordnet:

§ 1

Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 35.067 m 2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszenrums 1 festgelegt.

§ 2

Größenfestlegung

Ab Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf den nach § 1 festgelegten Flächen die baurechtliche Bewilligung von Verkaufsflächen als Erweiterung des Bestandes durch Neu-, Zu- und Umbau von Handelsbetrieben im Ausmaß von maximal 3.000 m 2, davon maximal 1.000 m 2 für Verkaufsflächen mit Lebensmittelangebot, zulässig.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft. Anlage (Anm.: Der Plan wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Plan
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