LGBl. Nr. 16/2009
LGBl. Nr. 16/2009
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Vogau Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 1 und deren Größe festgelegt werden (LGBl. Nr. 16/2009)
Langtitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Vogau Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 1 und deren Größe festgelegt werden
Stammfassung: LGBl. Nr. 16/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 23a Abs. 7 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2008 , wird verordnet:
§ 1
Flächenfestlegung
Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 35.067 m 2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszenrums 1 festgelegt.
§ 2
Größenfestlegung
Ab Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf den nach § 1 festgelegten Flächen die baurechtliche Bewilligung von Verkaufsflächen als Erweiterung des Bestandes durch Neu-, Zu- und Umbau von Handelsbetrieben im Ausmaß von maximal 3.000 m 2, davon maximal 1.000 m 2 für Verkaufsflächen mit Lebensmittelangebot, zulässig.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft. Anlage (Anm.: Der Plan wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Plan