Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 18/2013

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 18/2013

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Marktgemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wird (LGBl. Nr. 18/2013)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Marktgemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012 , wird verordnet:

§ 1

Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichnete Fläche bestehend aus den Grundstücken Nummer 810/1 (Teilflächen), 813/1, 818/7, 818/8, 818/11, 818/12, 818/13, 818/14, 818/15, 818/16 und 1333/6, alle KG 68138 Pischelsdorf im Ausmaß von insgesamt 12.070 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.

§ 2

Größenfestlegung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für Verkaufsflächen zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 im Gesamtausmaß von höchstens 2.000 m², davon höchstens 1.200 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig.

§ 3

Vorgabe für die Bebauungsplanung

Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz zu erfolgen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Februar 2013, in Kraft. Anlage 1 (Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1
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