LGBl.Nr. 51/2005
LGBl.Nr. 51/2005
Verordnung des Landeshauptmannes über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (LGBl.Nr. 51/2005)
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
StF: LGBl.Nr. 51/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1 und 19 Abs. 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005 , wird verordnet:
§ 1
Die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, im Namen des Landeshauptmannes a) Entscheidungen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln zu treffen, b) die Dokumentation von Aufenthalts- und Niederlassungsrechten vorzunehmen sowie c) die Ermittlung und Abnahme von Daten, die zur Herstellung und Personalisierung eines Aufenthaltstitels erforderlich sind, durchzuführen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.