Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 78/2010

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 78/2010

Gesetz vom 28. Oktober 2010 über die Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe (LGBl.Nr. 78/2010)

Langtitel

Gesetz vom 28. Oktober 2010 über die Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe
StF: LGBl. Nr. 78/2010 (XX. Gp. IA 52 AB 71 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Höhe des Zuschlags

Zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird für Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Burgenland aus erfolgt, ein Zuschlag in Höhe von 150 % der Stammabgabe des Bundes erhoben.

§ 2

Teilung des Ertrags

(1) Der Ertrag aus dem Zuschlag wird zwischen dem Land und den Gemeinden wie folgt geteilt: 50 % Land Burgenland 50 % Gemeinden
(2) Der auf die Gemeinden entfallende Anteil ist vom Land als Leistung des Beitrags der Gemeinden gemäß § 56 Abs. 4 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, in der jeweils geltenden Fassung, einzubehalten und auf den gemäß § 56 Abs. 4 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, in der jeweils geltenden Fassung, zu leistenden Beitrag der Gemeinden anzurechnen.

§ 3

Inkrafttreten

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
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