Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses
DE - Landesrecht Bayern

Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses

An Stelle der früheren Monumental-Baukommission wird zur Beratung der Staatsregierung in wichtigen baukünstlerischen Fragen ein Baukunstausschuss gebildet.
Seine Mitglieder werden durch das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem
MABl 312
St. Anz. Nr. 20
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