LGBl.Nr. 49/1935
LGBl.Nr. 49/1935
Beschluss des burgenländischen Landtages vom 27. Juni 1935, betreffend die Einverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken. (LGBl.Nr. 49/1935)
Langtitel
Beschluss des burgenländischen Landtages vom 27. Juni 1935, betreffend die Einverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken.
StF: LGBl. Nr. 49/1935
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen: