Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 49/1935

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 49/1935

Beschluss des burgenländischen Landtages vom 27. Juni 1935, betreffend die Einverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken. (LGBl.Nr. 49/1935)

Langtitel

Beschluss des burgenländischen Landtages vom 27. Juni 1935, betreffend die Einverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken.
StF: LGBl. Nr. 49/1935

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:
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