Monitoring Gesetzessammlung

ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung

AT - Landesrecht Tirol

ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung

Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 11. Dezember 2018 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an Krankenanstalten sowie in Altenwohn- und Pflegeheimen der Gemeinden und Gemeindeverbände zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung)
StF: LGBl. Nr. 139/2018

Änderung

LGBl. Nr. 128/2020
VBl. Tirol Nr. 134/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 126 Abs. 6 und 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 128/2018 , wird verordnet:

§ 1

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 138/2018 , festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Anlage Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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