LGBl.Nr. 53/2024
LGBl.Nr. 53/2024
Einreihungsplan Gemeindeangestellte (LGBl.Nr. 53/2024)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (Einreihungsplan Gemeindeangestellte)
StF: LGBl. Nr. 53/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 58 Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005 , und § 71d Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005 , in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024 , wird verordnet:
§ 1
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Einreihungsplan, LGBl.Nr. 45/2023 , außer Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage