Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 59/1988

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 59/1988

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 31. Oktober 1988, mit der die Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichnungssystems festgesetzt werden (LGBl.Nr. 59/1988)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 31. Oktober 1988, mit der die Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichnungssystems festgesetzt werden
StF: LGBl. Nr. 59/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels V Abs. 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988 , wird verordnet:

§ 1

Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 KFG 1967 und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967, b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 KFG 1967 und c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.

§ 2

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.
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