Auslandsstipendium zur Erforschung der bayerischen Geschichte
DE - Landesrecht Bayern

Auslandsstipendium zur Erforschung der bayerischen Geschichte

Um die bestehenden Einrichtungen zur Erforschung bayerischer und deutscher Geschichte sinnvoll zu ergänzen und eine vertiefte und erweiterte Erforschung zu fördern, errichtet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein Auslandsstipendium zur Erforschung der bayerischen Geschichte bei der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Hierzu wird bestimmt:
Das Stipendium beträgt 7.000 € und wird jährlich auf die Dauer eines Jahres jeweils vom 1. September ab an zwei Stipendiaten in Höhe von je 3.500 € verliehen. Es kann nach den aus dem Forschungsauftrag (Ziff. 4) sich ergebenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erhöht werden.
Die Kommission für bayerische Landesgeschichte schlägt die Bewerber der Bayerischen Akademie der Wissenschaften vor.
Der Ordinarius für bayerische Geschichte an der Universität München wählt die Bewerber aus, stellt den Forschungsauftrag und überwacht die Forschungstätigkeit der Stipendiaten. Über den Fortgang der Arbeiten hat er der Kommission zu berichten. Diese legt mit dem Protokoll ihrer Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften einen abschließenden Bericht vor.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung und Belassung des Stipendiums besteht nicht.
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