Aufhebung der Flugplatzeigenschaft und des Bauschutzbereichs des Militärflugplatzes Landsberg/Lech
DE - Landesrecht Bayern

Aufhebung der Flugplatzeigenschaft und des Bauschutzbereichs des Militärflugplatzes Landsberg/Lech

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat den Rechtsstatus des Militärflugplatzes Landsberg/Lech in Penzing für beendet erklärt und den nach § 12 Luftverkehrsgesetz festgelegten Bauschutzbereich aufgehoben. Das Nähere ergibt sich aus der in der
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

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