Aufhebung der Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreises
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreises vom 17. September 2014 (AIIMBI. S. 486) wird aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin
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