Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 49/2018

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 49/2018

Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg (LGBl.Nr. 49/2018)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
StF: LGBl.Nr. 49/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes, LGBl.Nr. 45/2018 , wird verordnet:

§ 1

Das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für Angelegenheiten des Schulwesens zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg betraut.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
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