LGBl.Nr. 49/2018
LGBl.Nr. 49/2018
Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg (LGBl.Nr. 49/2018)
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
StF: LGBl.Nr. 49/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes, LGBl.Nr. 45/2018 , wird verordnet:
§ 1
Das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für Angelegenheiten des Schulwesens zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg betraut.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.