Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 1/2018

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 1/2018

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 3. Jänner 2018, mit dem das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut wird (LGBl. Nr. 1/2018)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 3. Jänner 2018, mit dem das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 1/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 113 Abs. 8 in Verbindung mit Art. 151 Abs. 61 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 , zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2017 , wird verordnet:

§ 1

Das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Jänner 2018, in Kraft.
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