Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 49/1991

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 49/1991

Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, mit der jene Tiere bestimmt werden, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind (LGBl.Nr. 49/1991)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, mit der jene Tiere bestimmt werden, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind
StF: LGBl. Nr. 49/1991
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