LGBl.Nr. 49/1991
LGBl.Nr. 49/1991
Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, mit der jene Tiere bestimmt werden, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind (LGBl.Nr. 49/1991)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, mit der jene Tiere bestimmt werden, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind
StF: LGBl. Nr. 49/1991