Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 27/1968

AT - Landesrecht Wien

LGBl. Nr. 27/1968

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Besorgung der Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei und der Sittlichkeitspolizei auf die Landespolizeidirektion Wien übertragen wird (LGBl. Nr. 27/1968)

Langtitel

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Besorgung der Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei und der Sittlichkeitspolizei auf die Landespolizeidirektion Wien übertragen wird

Änderung

LGBl. Nr. 38/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 115 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien in der Fassung des Gesetzes vom 29. Oktober 1965, LGBl. für Wien Nr. 26, wird auf Antrag der Stadt Wien mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
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