Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 32/2022

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 32/2022

Bau-Übertragungs-Verordnung Güssing (LGBl.Nr. 32/2022)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Mai 2022, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Güssing aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Güssing)
StF: LGBl. Nr. 32/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Stadtgemeinde Güssing wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022 , die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen:
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