Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 92/2024

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 92/2024

Bau-Übertragungs-Verordnung Bildein (LGBl.Nr. 92/2024)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2024, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Bildein aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Bildein)
StF: LGBl. Nr. 92/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Bildein wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Verfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022 , die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen:
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