Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 24/1981

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 24/1981

Verordnung der Landesregierung über das Aussehen und die Beschaffenheit der Plakette für bewilligte Spielapparate (LGBl.Nr. 24/1981)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über das Aussehen und die Beschaffenheit der Plakette für bewilligte Spielapparate
StF: LGBl.Nr. 24/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 8 des Spielapparategesetzes, LGBl.Nr. 23/1981, wird verordnet:

§ 1 Aussehen

Die an bewilligten Spielapparaten anzubringende Plakette ist nach dem Muster der Anlage auszuführen.

§ 2 Beschaffenheit

(1) Die Plakette muss aus einer schlagfesten und widerstandsfähigen Folie bestehen, die nach ihrem Anbringen an lackierten oder blanken Flächen des Spielapparates nicht unverletzt abgelöst werden kann.
(2) Die Folie muss auf der Rückseite mit einer bis zur Anbringung am Spielapparat geschützten, vorbeschichteten, zur Anbringung am Spielapparat geeigneten Klebeschicht versehen sein. Anlage Muster der Plakette für bewilligte Spielapparate Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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