Änderung der Bekanntmachung „Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)“
Die Bekanntmachung „Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)“ vom 13. Juli 2016, Az. VI.7-BS9611-7b.982 (KWMBl. S. 183), wird wie folgt geändert:
Ziffer 4.4 wird wie folgt gefasst:
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Die Begabtenprüfung im Jahr 2017, 2018 und 2019 wird übergangsweise noch nach der Bekanntmachung über die Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) vom 10. September 1986 (KWMBl. I 1986 S. 431, ber. S. 519) abgelegt.
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Diese Bekanntmachung tritt am 14. Februar 2017 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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