Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung
DE - Landesrecht Bayern

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung

1. 

Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. April 2020 (BayMBl. Nr. 232) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.1 

Im Eingangssatz wird die Angabe „§ 71“ durch die Angabe „§ 70“ ersetzt.

1.2 

Nr. 1.3.4 wird wie folgt gefasst:
"
Soweit eine Ausbildung bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht erfolgt, sollen die Rechtsreferendare die Besonderheiten des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens und die Geschäftsabläufe bei dem betreffenden Gericht kennen lernen.
"

1.3 

In Nr. 1.3.5.2 werden die Wörter „beim Verwaltungsgericht“ durch die Wörter „bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht“ ersetzt.

1.4 

In Nr. 1.3.6 wird das Wort „Verwaltungsgerichten“ durch das Wort „Gerichten“ ersetzt.

1.5 

Nr. 1.6.1.1 wird wie folgt geändert:

1.5.1 

In Spiegelstrich 2 wird das Wort „Zivilsenat“ durch das Wort „Familiensenat“ ersetzt.

1.5.2 

Spiegelstrich 3 wird gestrichen.

1.5.3 

In Spiegelstrich 7 wird das Wort „Insolvenzgericht“ durch das Wort „Familiengericht“ ersetzt.

1.5.4 

Spiegelstrich 8 wird gestrichen.

1.6 

In Nr. 1.6.1.2 Spiegelstrich 6 werden die Wörter „Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien“ durch die Wörter „Europaangelegenheiten und Internationales“ ersetzt.

1.7 

In Nr. 1.7.1.3.1 Spiegelstrich werden die Wörter „beim Verwaltungsgericht“ durch die Wörter „bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht“ ersetzt.

1.8 

In Nr. 1.7.1.3.2 werden die Wörter „beim Verwaltungsgericht“ durch die Wörter „bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht“ ersetzt.

1.9 

Nr. 2.3.3 wird aufgehoben.

1.10 

Die bisherigen Nrn. 2.3.4, 2.3.5 und 2.3.6 werden die Nrn. 2.3.3, 2.3.4 und 2.3.5.

2. 

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2021 in Kraft. Nr. 1.5 gilt erstmals für die Rechtsreferendare des Einstellungstermins Herbst 2020.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor
Rechtsanwaltskammer München
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Michael Then
Präsident der Rechtsanwaltskammer München
Hans Link
Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Ilona Treibert
Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg
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